Amerika-Institut
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Anerkennung Studienleistungen aus dem Ausland

Wie funktioniert die Anerkennung von Leistungen nach Ihrer Rückkehr?


1. Die Anerkennung muss im jeweils auf den Erwerb der Credits im Ausland folgenden Semester durchgeführt werden.

2. Voraussetzung für jede Anerkennung ist ein Nordamerika-Bezug der an der Gastuniversität besuchten Veranstaltung.

3. Nach der Rückkehr an die LMU muss der Auslandsaufenthalt in das LSF eingetragen werden. Bitte drucken Sie den Beleg aus.

4. Ermitteln Sie jeweils die Modulnummer des Kurses, für die ein Kurs aus dem Ausland anerkannt werden soll. Die Modulnummer finden Sie in der auf Sie zutreffenden Prüfungsordnung (diese richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Studienbeginns). Suchen Sie sich aus der entsprechenden Prüfungsordnung (aus dem letzten, farbigen, tabellarischen Abschnitt, der „Anlage 2“) die Modulnummer der Veranstaltungen heraus, für die Veranstaltungen aus dem Ausland anerkannt werden sollen. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass die Kurse hinsichtlich Umfang und Anforderungen in etwa gleichwertig sein müssen.
Die Prüfungsordnungen finden Sie im zweiten Unterpunkt der Seite „Anerkennung von Studienleistungen“.

5. Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht über die anzurechnenden Kurse mit folgenden Angaben:

  • Titel des Kurses an der Gastuniversität
  • Zeitlicher Umfang (Dauer des Kurses/Woche, Anzahl der Wochen im Semester)
  • Erbrachte Leistungen (Klausur, Hausarbeit, Essay, Referat... Umfang der Leistungen)
  • Note bzw. „bestanden“
  • Modulnummer der Veranstaltung, für die der Kurs aus dem Ausland angerechnet werden soll.

6. Drucken Sie den „Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen“ des PAGS aus.

7. Füllen Sie lediglich den oberen Teil des Antrags aus (Name etc.).

8. Wenden Sie sich für einen Termin zur Anerkennung an Charlotte.Lerg@lmu.de und bringen Sie in die Sprechstunde bitte folgende Dokumente mit:

  • Beleg LSF
  • tabellarische Übersicht der Kurse
  • ausgedruckter „Antrag auf Anerkennung“ sowie Ihr
  • Transcript of Records, im Original und mit einer Kopie