Anerkennung von Studienleistungen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen
Auslandsaufenthalte
Studienort- und Studienfachwechsel
Sonstige Anerkennungen und Anerkennungsportal
Allgemeine Informationen
Studienleistungen, die Sie an einer anderen Universität oder an der LMU erbracht haben, können unter bestimmten Bedingungen als Leistungen in Ihrem amerikanistischen Studiengang an der LMU eingebracht werden. Sie müssen vom Fach auf ihre Äquivalenz geprüft werden, d.h. auf die Vergleichbarkeit mit den geforderten Leistungen in den amerikanistischen BA- und MA-Studiengängen. Maßgeblich sind dabei die in den Prüfungs- und Studienordnungen gemachten Angaben zu Art und Umfang der Prüfungsleistungen.
Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, müssen bis spätestens zum Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang an der LMU verbrachten Semesters beantragt werden.
Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden, müssen im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester beantragt werden. Verspätet beantragte Anerkennungen können laut dem „Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften“ (PAGS) nicht berücksichtigt werden.
Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen
Für alle Anerkennungen müssen Sie einen Antrag beim Prüfungsamt stellen, der zunächst vom Fach geprüft und befürwortet werden muss. Das gilt für Auslandsaufenthalte, Fach- und Ortswechsel sowie für sonstige externe oder interne Leistungen.
Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen des PAGS zusammen mit einer Anleitung für das BA-Programm und für das MA-Programm.
Modulprüfungsnummern in der Prüfungsordnung
In diesem Antrag müssen Sie die Nummern der Modulprüfungen eintragen. Sie finden sie in der Prüfungsordnung, die für Ihren Studienbeginn gültig ist. Ab Wintersemester 2019 gelten neue Studienordnungen im BA- und MA-Programm des Amerika-Instituts.
Die Prüfungsordnungen finden Sie hier: BA 2010, BA 2019, MA 2012, MA 2019, Profilbereich 2012, Profilbereich 2020. Suchen Sie das entsprechende Modul, für das die Anerkennung gelten soll, im letzten, farbigen Abschnitt – der „Anlage 2“ – und übernehmen Sie die Bezeichnung der Spalte 4 für den Antrag des Prüfungsamtes.
Beispiel: Das Praktikum im Bachelor „Nordamerikastudien“ der Prüfungsordnung von 2010 trägt die Nummer „P 7.1.2“; ein Muster finden Sie hier.nach oben
Auslandsaufenthalte
Zur Vorbereitung von Auslandsaufenthalten („Learning Agreement“) und zur Anerkennung der Leistungen nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich bitte an Charlotte.Lerg@lmu.de.
Wie die Anerkennung von Leistungen nach Ihrer Rückkehr funktioniert, finden Sie in dieser detaillierten Anleitung.
Studienort- und Studienfachwechsel
Falls Sie den Studienort oder das Studienfach wechseln und sich über die Möglichkeit der Anrechnung von Studienleistungen erkundigen möchten, empfehlen wir eine persönliche Beratung.
Bitte bringen Sie folgendes zum Beratungsgespräch mit:
- Transkript Ihres aktuellen Studiengangs
- Informationen zu den Veranstaltungen
- Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen und
- Anrechnungsantrag Studienzeiten
Bei beiden Anträgen des PAGS müssen Sie zunächst nur Ihre persönlichen Angaben eintragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Fach bzw. Studiengang das neue Programm nennen, in das Sie wechseln möchten, d.h. das Bachelorprogramm „Nordamerikastudien“ oder das Masterprogramm „American History, Culture and Society“.
Falls Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind und einen Fachwechsel planen, finden Sie weitere Informationen der Studentenkanzlei hier. Internationale Studierende müssen sich an das International Office wenden.
Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel des Haupt- oder Nebenfachs die Höchststudiendauer zu bedenken ist. Informieren Sie sich hierzu vor einem Wechsel bei der allgemeinen Studienberatung der LMU.
Ansprechpersonen
Sie können sich in der Fachstudienberatung bei Frau Dr. Anna Flügge informieren oder einen Termin mit Herrn Prof. Dr. Christof Decker vereinbaren.nach oben
Sonstige Anerkennungen und Anerkennungsportal
Die Anerkennung von externen Leistungen ist für bestimmte Module vorgesehen, z. B. für das Praktikum im Praxismodul des Bachelorprogramms von 2010. Interne Anerkennungen sind eventuell nötig, falls Sie am Ende Ihres Studiums ein offenes Modul abschließen müssen.
In diesen Fällen müssen die Unterlagen zur Anerkennung über ein Portal (Anmeldung mit LMU-Benutzerkennung) hochgeladen werden.
Zu den Unterlagen, die Sie hochladen müssen, gehören:
- das aktuelle Transkript der LMU
- der ausgefüllte und unterschriebene „Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen“
- Belege zu allen Prüfungsleistungen, für die Sie eine Anerkennung beantragen.